Donnerstag, 27. November 2014

Verbot der Sonntagsarbeit

Das Grundgesetz stellt den Sonntag in Artikel 140 unter einen besonderen Schutz. Das Arbeitszeitgesetz legt zudem fest, dass Arbeitnehmer „an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“ dürfen.

Allerdings sind in diesem Gesetz bereits Ausnahmen benannt, etwa für Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater oder Landwirtschaftsbetriebe.

Das Arbeitszeitgesetz ermächtigt außerdem die Bundesländer, unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ausnahmeregelungen zu treffen.  Die hessische CDU/FDP-Regierung wollte  Branchen wie Callcenter, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, sowie Bibliotheken und Videotheken. Brauereien, Getränke- und Eishersteller eine feste Regelung geben, die bis dahin nur mit Ausnahmegenehmigung sonntags gearbeitet hatten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat aber das Verbot der Sonntagsarbeit gestärkt. Mehr dazu in diesem Bericht von RTL am 26. November


Mehr als jeder vierte Deutsche arbeitet auch an Sonn- und Feiertagen. Eigentlich sollte  man sich da ausruhen, aber es gibt Ausnahmen und das längst nicht mehr nur  für Feurerwehrleute oder Krankenschwester.  Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute darüber zu entscheiden, ob das rechtens ist, oder ob Arbeitnehmer in vielen  Branchen sonntags wieder zu Hause bleiben dürfen oder zu Hause bleiben müssen.
Sonntag ist Ruhetag.  So ist es auch im Grundgesetz verankert.   Doch es gibt Ausnahmen.  Ob bei Polizei, Feuerwehr, im Krankenhaus oder im Transportwesen und in der Gastronomie.   Da wird schon immer am Wochenende gearbeitet.
Wenn man sich abwechselt ist es OK aber jeden Sonntag, nee.
Der Sonntag gehört meiner Familie.  Die Gastronomie finde ich klasse
Ich finde es schade, dass es gar keinen Tag mehr gibt, wo man sich irgendwie wirklich mit jemanden treffen kann.   Jeder arbeitet irgendwie anders.
innerhalb von 20 Jahren hat sich der Anteil der Arbeitnehmer, die gelegentlich  oder regelmäßig  am Wochenende ran müssen von 20,6 Prozent auf 28,6 Prozent gesteigert.
Verantwortlich dafür sind auch Ausnahmeregelungen der Länder.   In Hessen und auch in anderen Bundesländern darf  beispielsweise auch in der Immobilienbranche in Videotheken und in Callcentern sonntags gearbeitet werden.  Unnötig sagen Kirchen und Gewerkschaften.
Es geht um Aushöhlen der Sonntagsarbeit auch in den Bereichen, in denen es nicht notwendig ist.  Die Menschen brauchen einen Tag zur Ruhe, zur Entspannung und auch zur Erholung.
Arbeitgeber sehen dies ganz anders. Im Callcenter  tricontes  in München werden am Sonntag  immerhin die Hälfte der Anfragen bearbeitet wie an einem normalen Werktag.  
Für uns ist es extrem wichtig, dass auch am Sonntag gearbeitet werden kann, weil auf der anderen Seite eben Konsumenten stehen, die auch am Sonntag Fragen haben.  Ich finde es inadequat, wenn einzelne Gruppen der Gesellschaft  für sich entscheiden, dass sie hier das Urteil zu sprechen haben, wer, wann mit wem zu kommunizieren hat oder eben arbeiten möchte.
Kirchen und Gewerkschaften verklagten Hessen wegen der Ausnahmepraxis.  in diesen Minuten wollen die Richter am Bundesverwaltungsgericht das Urteil fällen.
Ja und das haben sie auch soeben getan.   Die Richter haben entschieden.    Wie  ist es ausgegangen und was bedeutet es für die Arbeitnehmer?    
Das ist wirklich eine sehr spannende Entscheidung .  Die Richter haben es nach Branchen geteilt. So ist die Sonntagsarbeit in Callcentern in Videotheken in öffentlichen Bibliotheken aber auch in der Loto und Toto Gesellschaft  verboten.  Also da darf am Sonntag nicht gearbeitet werden.  Dagegen hat das Gericht entschieden bei Brauereien, bei Herstellern von anderen alkoholischen Getränken, das muss nochmal darüber entschieden werden,
also hat man es zurückgegeben nach Hessen und dort neu zu entscheiden und ganz eindeutig ist die Entscheidung in Buchmachergewerbe.   Da hat das Gericht auch gesagt, diese Arbeit am Sonntag zuläßig.

Das hat erstmal direkte Konsequenzen für Hessen.   Das bedeutet jetzt am ersten Sonntag in den verbotenen Branchen tatsächlich nicht gearbeitet werden darf, bei den anderen muss die Politik mit dem Gericht neu entscheiden. Das hat natürlich eine große Signalwirkung auch auf alle andere Bundesländer, die eine ähnliche Regelung haben, da dürfte man es jetzt erwarten, dass dort auch geklagt wird oder die Politik von sich aus jetzt eine Neuordnung sucht und damit dürfte es am Ende in Berlin landen,  denn man hat auch vielfach verlangt ,dass diese Entscheidung, die so viele Menschen über 11 mio. Menschen betrifft, doch auf eine breite Basis gestellt werden muss. Das muss also dann vom Bundestag letzendlich gleich entschieden werden.

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